Kündigung wegen Eigenbedarf - das fürchten wohl die meisten Mieter. Gerade Senioren wehren sich oft vor Gericht gegen den Auszug.#WDR #NRW #Mieter #Kündigung #Rechte #Eigenbedarf #Sozialklausel #Härtefall

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in reply to WDR (inoffiziell)

Das war aktuell ein zu behandelndes Thema während meiner Ausbildung zum Kfm der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, als der Gesetzgeber die Kündigung wegen Eigenbedarf als Gesetz einführte.
Es dürfen nur die engsten Familienangehörigen (Geschwister, Eltern und Großeltern) der Nutznießer bzw der Kündigungsgrund sein. Das steht nirgendwo, war aber die Bedingung für das Gesetz.
KEINEN anderen Personen ist das gestattet!
Was zu verstehen ist bzw. war, damit das reibungslos auf dem Wohnungsmarkt bleibt und nicht zur Willkür führt.