Funfact: zu den Vereinigungen gem. Art. 9 GG gehören auch #Fußballclubs, #Parteien 😀 (zusätzlich durch Art. 21 GG geschützt), das Rote Kreuz #DRK , der #ADAC , aber auch #Arztpraxen, #Konzerne - ob Siggi das schnallt?
Und noch eine klitzekleine Kleinigkeit: das Land Sachsen-Anhalt kann - egal wie hoch die noAfD die Landtagswahl gewinnt - das Grundgesetz nicht ändern.
Klingt für Anhänger des autoritären Staats enttäuschend, ist aber so.