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Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast: E-Evidence: Datenherausgabe auf Zuruf

Seit dem 18. August gilt in der #EU die E-Evidence-Verordnung (#EEVO). Sie soll Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg beschleunigen.

Behörden können sich nun direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Staaten wenden und verlangen, dass diese Daten zu Tatverdächtigen herausgeben oder sichern. Langwierige staatliche #Rechtshilfe soll dadurch in vielen Fällen entfallen.

Die Regeln erfassen weit mehr als große Telekommunikations- und Internetkonzerne.

Auch Hosting- und #Cloud-Dienste, #EMail-Anbieter, Domain-Verwalter, soziale Netzwerke und Betreiber von Foren können von Strafverfolgern angefragt werden.

Sie müssen sich bei einem EU-Portal registrieren.
Selbst Anbieter außerhalb der EU müssen mitmachen, wenn sie ihre Dienste in #Europa anbieten, und eine bevollmächtigte Stelle in der EU melden.

Webseite der Episode: ct-auslegungssache.podigee.io/…

Mediendatei: apc.cdn.svmaudio.com/2575024-m…

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