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Wir kennen sie alle: Private Sicherheitsdienste auf Veranstaltungen. Aber hat sich hier schon einmal jemand gefragt, ob die eigentlich auch Waffen tragen dürfen?
Über die Frage, ob einem #Sicherheitsdienst eine sogenannte #Ausnahmegenehmigung hätte erteilt werden müssen, hatte das #Verwaltungsgericht #Schleswig kürzlich zu entscheiden. Die Klägerin begründete ihr Begehren damit, dass dies aufgrund der aktuellen Sicherheitslage erforderlich sei.
Mehr zu dem Fall hier: schleswig-holstein.de/DE/justi…
Urteil: Erfolgloser Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
Die 7. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat über den Antrag eines Sicherheitsdienstes auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen entschieden.schleswig-holstein.de