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Items tagged with: TTDSG


Die aktuelle Diskussion um Outlook und die Weitergabe von Zugangsdaten und E-Mails an Microsoft ist wichtig. Noch wichtiger ist jedoch die konsequente Durchsetzung der bestehenden Gesetze, einschließlich der damit verbundenen Bußgelder. Microsoft wird nur dann reagieren, wenn es finanzielle Konsequenzen zu spüren bekommt. Bis dahin werden sie weiter behaupten, O365 sei datenschutzkonform und die Erde eine Scheibe. 😉

#microsoft #outlook #datenschutz #privacy #dsgvo #ttdsg


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Dank der laschesten Datenschutzbehörde Europas (Rundfunkdatenschutzbehörde) kennt das ZDF kein Halten mehr. Bei der ZDF-Mediathek-App ist eine Erfolgsmessung nun »erforderlich« und kann nicht mehr abgewählt werden. Leseempfehlung dazu von @rufposten. 👇

kuketz-blog.de/google-analytic…

#ttdsg #dsgvo #datenschutz #zdf @ZDF @RDSB



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Liebe Verantwortliche/Entwickler/Datenschutz-Legastheniker/Juristen. Bitte beachten: Zugriffe auf Endeinrichtungen zu Zwecken der Webanalyse, Marktforschung und Übermittlung von Absturzberichten sind nach § 25 Abs. 1 TTDSG einwilligungsbedürftig! 🤬

#datenschutz #dsgvo #ttdsg #teamdatenschutz


Richtig lange Recherche und leider mit massiver Kritik am Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk:

Wie ÖRR-Sender Analysetracking ohne Einwilligung einsetzen.

Wie sie dabei die herrschende Fachmeinung ignorieren.

Wie sie falsche Behauptungen und Irreführungen dazu verbreiten.

Wie die lascheste Behörde in ganz Europa es rechtfertigt, dass Google Analytics beim BR in einer verschärften Variante laufen darf.

#TTDSG Teil 4

kuketz-blog.de/google-analytic…


Das, was @rufposten hier wunderbar recherchiert hat, stellt nicht nur Datenschützern die Nackenhaare auf - sondern eigentlich jedem Gebührenzahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR).

Google Analytics beim Bayerischen Rundfunk und die lascheste Datenschutzbehörde Europas. 👇

kuketz-blog.de/google-analytic…

#ttdsg #ard #zdf #br #mdr #swr #ndr #datenschutz


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3. Die meisten europäischen Behörden sind noch strenger und untersagen Analysetracking ohne Einwilligung komplett.

Finnland und Luxemburg entsprechen der Regelung in D ("ausdrücklich gewünscht").

Italien, Frankreich und Niederlande erlauben es auch unerwünscht, aber mit sehr strengen Vorgaben.

Italien verlangt bei Drittanbietern beispielsweise, dass jede 256te Person die gleiche ID bekommt. :awesome:

Der ganze zweite Teil der #TTDSG Artikelserie:

kuketz-blog.de/wer-erlaubt-ana…

#teamdatenschutz


Teil 2 unserer großen Spezialserie zu Analysetracking und TTDSG §25.

Heute: Wann ist Analysetracking ohne Einwilligung in Deutschland erlaubt? Gibt es diese Ausnahmen in der Praxis? Was hat Deutschland mit Luxemburg und Finnland gemeinsam?

Und was kann man tun, wenn man trotzdem Analysetracker findet?

kuketz-blog.de/wer-erlaubt-ana…
#ttdsg #teamdatenschutz #tracking


Ich bin mir nicht sicher, ob alle vom #TeamDatenschutz, aber vor allem Betroffene von Verhaltenstracking auch die sehr umfangreiche Konsultation zur "Orientierungshilfe Telemedien" der @dsk kennen. Hier werden die ohnehin sehr detaillierten Ausführungen zu Cookies und #TTDSG nochmals für die Neufassung der OH Telemedien von 2022 vertieft und zum Beispiel auch einige Thesen aus Fackkommentaren abgelehnt (z.B. Hanloser oder Schwartmann). Eine Zitat-Goldgrube.

datenschutzkonferenz-online.de…


Erneut fällt eine App des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Verstöße gegen die #DSGVO und das #TTDSG auf. Leider kein Einzelfall. Vielleicht kann der Rundfunkdatenschutzbeauftragte @RDSB erklären, wie es sein kann, dass bei der KiKA-Player-App Kinder getrackt werden und ein Gesetz (TTDSG), das seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist, offenbar nicht umgesetzt wird. 🎤

@fedieltern #eltern #tracking #teamdatenschutz

kuketz-blog.de/kika-player-tra…


#dsgvo #datenschutz #ttdsg #pims #cookies
Zentrale Einwilligungsverwaltung (PIMS): 66 Gründe, warum diese Datenschutz-Idee scheitern wird
Um Cookie Popups loszuwerden, hat sich der Gesetzgeber in § 26 TTDSG von Lobbyisten und Datenschutz-Beratern hinreißen lassen, eine zentrale Einwilligungsverwaltung ins Leben rufen zu wollen (PIMS genannt). Damit soll jeder idealerweise nur noch einmal die Datenschutzvorlieben angeben. Mindestens 66 Gründe sprechen gegen diese Idee.
dr-dsgvo.de/zentrale-einwillig…


Was unter einem „ausdrücklich gewünschten“ Telemediendienst zu verstehen ist, findet sich in der #TTDSG-Orientierungshilfe des BayLfD bei Rn. 40, 41. Konkret hängt die Bewertung maßgeblich von der Art des Telemediendienstes ab. Bei Webseiten öffentlicher Stellen, die regelmäßig zu informativen Zwecken betrieben werden, sind Analysedienste grundsätzlich nicht als von den Nutzenden „gewünscht“ zu werten.


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