Die Ärztin sollte sich schonmal auf eine polizeiliche Razzia sowie eine Anklage gefasst machen, denn sie hat es gewagt "gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich" Kritik zu üben, strafbar nach § 188 StGB.
Bekanntermaßen mögen Merz und die Staatsanwaltschaften soetwas garnicht und verfolgen viele mit allem das der Rechtsstaat so zu bieten hat.
gesetze-im-internet.de/stgb/__…
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