#Melder: Nicht strafbare #politische #Betätigung steht einer #Aufnahme in den juristischen #Vorbereitungsdienst nicht entgegen
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#Sachsen #Oberverwaltungsgericht
Nicht strafbare politische Betätigung steht einer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht entgegen · Leipziger Zeitung
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Freistaat Sachsen durch einen heute veröffentlichten Beschluss verpflichtet, einen früheren Unterstützer derPressemeldung (Leipziger Zeitung)