‚ In Coburg wurden am 7. August zwei Linke wegen Verunglimpfung des Staates in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt, der Prozess wurde von linken Protesten begleitet. Das Coburger Amtsgericht verurteilte die beiden Angeklagten zu 40 Tagessätzen (à 20 bzw. 43 Euro). Eine dritte Angeklagte hatte ihren Strafbefehl akzeptiert, niemand hat Einlassungen gemacht.
Verurteilt wurden die Drei aufgrund eines Banners, auf dem eine Regenbogenfaust einen Adler zerschlägt. Normalerweise käme niemand auf die Idee, so etwas nicht unter Meinungsfreiheit im Sinne Artikel 5 des Grundgesetzes zu fassen, wäre da nicht der zweite Absatz dieses Artikels: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“.
Im Coburger Fall argumentierte die Staatsanwaltschaft habe es ein solches „allgemeines Gesetz“ gegeben, welches die Meinungsfreiheit einschränke. Der Adler sei besonders geschützt, denn es handele sich nicht um irgendeinen Adler, sondern um den Bundesadler, mithin um „unser“ Staatswappen….‘
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Mit zweierlei Maß gemessen - Autonome Antifa Freiburg
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