@facebita Das Grundgesetz schützt auch die VVN-BdA, wenn sie gegen faschistische Parteien mobilisiert.
Denn Demokratie bedeutet nicht Neutralität gegenüber ihren Feinden. Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen ausdrücklich auch den organisierten politischen Widerspruch.
Das Parteienprivileg schützt Parteien vor staatlicher Willkür. Es schützt sie nicht vor Kritik, Protest und antifaschistischem Engagement.
Wer daraus der VVN-BdA einen Strick drehen will, stellt den Sinn der wehrhaften Demokratie auf den Kopf.